Wer hat Anspruch auf Reha?
Im Allgemein hat jeder Mensch das Recht, notwendige Massnahmen zu bekommen, mit denen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit geschützt, erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden können.
Ein Anspruch auf Rehabilitation erhalten somit jene Patienten, die nach einer Operation, nach einem Unfall oder nach einer Verletzung nach der stationären oder ambulanten Behandlung weiterführende medizinische Betreuung benötigen. Ob eine benötigte Rehabilitationsmassnahme stationär in einem Rehabilitationszentrum oder aber ambulant in einer Klinik erfolgt, ist meist vom Krankheitsbild sowie der medizinischen Infrastruktur abhängig.
Die Reha gilt, unter bestimmten Bedingungen, als Pflichtleistung der Krankenkassen. Der zuständige Kostenträger sind in der Regel die Gesetzliche Krankenversicherung, der Kanton und/oder die Private Krankenversicherung.